Nach den aktuell gültigen Normen EN ISO 10218-1 und EN ISO 10218-2 sind für Industrieroboter drei Betriebsarten vorgesehen. Automatik, Manuell mit reduzierter Geschwindigkeit (T1) und Manuell mit hoher Geschwindigkeit (T2). Die Betriebsart T2 ermöglichte bislang den Aufenthalt von Personen im Arbeitsraum auch bei höheren Geschwindigkeiten des Roboters als nur 250mm/s. Doch schaut man in die neuesten Normentwürfe könnte es damit bald vorbei sein.
Für Industrieroboter und Industrieroboteranlagen gelten die europäisch harmonisierten Normen EN ISO 10218-1 und EN ISO 10218-2. Diese Normen befinden sich aktuell in der Überarbeitung. Erste Entwurfsdokumente der neuen Normen lassen zukünftig einige Änderungen erwarten.
So zum Bespiel ist aktuell zu erwarten, dass der sogenannte T2 Betrieb künftig in Neuanlagen nicht mehr wie gewohnt verbaut werden kann. Mit dieser Betriebsart war es den Einrichtern bzw. Instandhaltern bislang möglich, während des Aufenthalts im Arbeitsraum, zum Beispiel beim Programtest, eine höhere als die reduzierte Geschwindigkeit von 250 mm/s zu wählen. Die Betriebsart T2 wird nach den neuen Normen voraussichtlich nur noch von außerhalb der Schutzeinrichtungen nutzbar sein.
Mit der Herausgabe der neuen EN ISO 10218-1 und EN ISO 10218-2 ist Anfang 2025 zu rechnen. Bis dahin gelten die derzeit gültigen Normen uneingeschränkt weiter. Auch mit Übergangsfristen ist zu rechnen.
Bestandsanlagen in Deutschland sind übrigens nicht von den o.g. möglichen Änderungen betroffen. Inwieweit bereits in Betrieb befindliche Anlagen nachgerüstet werden obliegt der Gefährdungsbeurteilung im Betrieb.