Roboterschutzzäune gewährleisten die Sicherheit der Arbeitsumgebung, indem sie den direkten Kontakt zwischen den Maschinen und den Mitarbeitenden verhindern. Einige der wichtigsten Anforderungen erfahren Sie hier.

Die technischen Anforderungen zu den Roboterschutzzäunen befinden sich leider nicht nur in einer, sondern in mehreren Normen. Die wichtigsten sind:
- EN ISO 14120 legt allgemeine mechanische Anforderungen fest, z.B. Rückhaltefähigkeit und Befestigungsmittel
- EN ISO 13857 legt die Sicherheitsabstände gegen Erreichen von Gefahrstellen fest
- EN ISO 10218-2 stellt keine eigenen Anforderungen zu Roboterschutzzäunen auf, verweist jedoch auf die o.g. Normen und bestimmt einige Ausnahmen, z.B. bei Einlegeplätzen
Roboterschutzzäune stellen zunächst einmal einen reinen Zutrittsschutz dar (zur Rückhaltefähigkeit von Gefahren aus dem Arbeitsraum siehe hier). Sie müssen aus einem Material bestehen, das für den Einsatzzweck geeignet ist. Roboterschutzzäune zählen zu den sogenannten feststehenden trennenden Schutzeinrichtungen.
Abmessungen und Befestigung
Die Abmessungen bestimmen sich nach den Sicherheitsabständen aus EN ISO 13857. Die Mindesthöhe gegen Überklettern ist dabei 1400 mm. Gleichzeitig dürfen keine Gefahrstellen erreichbar sein. Daher sind Roboterschutzzäune in der Regel 2000 mm hoch oder höher. Je höher die Zäune sind desto weniger Übergreifabstand muss berücksichtigt werden (siehe Bild). Ab einer Höhe von 2700 mm muss kein Übergreifabstand mehr berücksichtigt werden.
Als Schutz gegen Unterkriechen darf der Abstand vom Boden bis zur Unterkante des Zaunfeldes höchstens 180 mm betragen. Auch hier gilt, dass keine Gefahrstellen erreichbar sein dürfen. Ansonsten ist der Abstand zu verringern.
Die Befestigung der Zaunpfosten, Rahmen und Zaunelemente muss gegen ungewolltes Lösen gesichert sein. Gleichzeitig müssen sogenannte unverlierbare Befestigungsmittel verwendet werden. Dabei müssen die Befestigungsmittel beim Lösen mit der Schutzeinrichtung verbunden bleiben. Diese Anforderung zielt darauf ab, Risiken durch den Verlust von Befestigungen z.B. beim Entfernen von Zaunfeldern während Wartungsarbeiten zu verringern. Denn Zaunfelder, deren Befestigungsschrauben verlorengegangen sind, werden womöglich nicht wieder ordnungsgemäß befestigt. Die Befestigungsmittel, z.B. Schrauben, dürfen nur mit Werkzeug zu lösen sein.
Einsicht in den Gefahrbereich
Wenn die Sicht auf den Arbeitsprozess erforderlich ist, müssen trennende Schutzeinrichtungen so gestaltet und gebaut werden, dass sie eine angemessene Sicht ermöglichen. Dies kann die Notwendigkeit beseitigen, sie zu umgehen (EN ISO 14120). Zudem sind z.B. bei Kabinen Sichtfenster vorzusehen, um eine ordnungsgemäße Quittierung der Zugangsabsicherungen zu ermöglichen. Zur Rückhaltefähigkeit von Roboterschutzzäunen geht es hier