Im Fokus

Unfallzahlen auf niedrigem Niveau

Trotz der kontinuierlichen Zunahme von Industrierobotern in Deutschland bleiben die von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) erfassten Arbeitsunfallzahlen an Industrierobotern…

Weiterlesen

Die neuesten Beiträge

Unfallzahlen auf niedrigem Niveau

Trotz der kontinuierlichen Zunahme von Industrierobotern in Deutschland bleiben die von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) erfassten Arbeitsunfallzahlen an Industrierobotern…

Weiterlesen

T2-Betrieb bald Geschichte?

Nach den aktuell gültigen Normen EN ISO 10218-1 und EN ISO 10218-2 sind für Industrieroboter drei Betriebsarten vorgesehen. Automatik, Manuell…

Weiterlesen

Beliebte Kategorien

Elektromechanische Verriegelung an einer Maschinen-Zugangstür

Technik

Bedienknöpfe an einer Maschinen-Zugangstür

Alle Kategorien

Paragraph Symbol

Normen und Gesetze

1. Ein Roboter darf einem menschlichen Wesen keinen Schaden zufügen oder durch Untätigkeit zulassen, dass einem menschlichen Wesen Schaden zugefügt wird.


2. Ein Roboter muss den Befehlen gehorchen, die ihm von Menschen erteilt werden, es sei denn, dies würde gegen das erste Gebot verstoßen.


3. Ein Roboter muss seine eigene Existenz schützen, solange solch ein Schutz nicht gegen das erste oder zweite Gebot verstößt.

„Robotergesetze“ von Isaac Asimov, Wissenschaftler und Schriftsteller (2. 1.1920 – 6. 4.1992)

Nach oben scrollen