Die neue Maschinenverordnung VO(EU)2023/1230 ist seit dem 19. Juli 2023 in Kraft. Lange wurde vermutet, dass auch Regelungen zur Robotik in die Maschinenverordnung einfließen werden. Ist das tatsächlich eingetreten?
Die Europäische Maschinenverordnung VO(EU)2023/1230 löst die bekannte Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ab. Die neue Maschinenverordnung trat am 19. Juli 2023 in Kraft. Während einer Übergangszeit von 42 Monaten wird noch die alte Maschinenrichtlinie weiter angewendet. Danach, also ab dem Stichtag 20. Januar 2027 darf dann nur noch die neue Maschinenverordnung angewendet werden.
Ziel der Neufassung war u.a., Unklarheiten zu beseitigen und dem fortgeschrittenen Stand der Technik Rechnung zu tragen. So wurden z.B. noch im Entwurf zur neuen Maschinenverordnung vom April 2021 die von kollaborativen Robotern (Cobots) ausgehenden Risiken explizit erwähnt (Begründung Nr. 1.1 und Erwägungspunkt Nr. 11). Die Anzahl der Cobots würde exponentiell zunehmen. Zudem seinen sie weniger abhängig von menschlichen Bedienern und könnten lernen und autonomer werden. Aus diesen Ausführungen erwuchs die Befürchtung, die neue Maschinenverordnung könnte mit einer ganzen Reihe von neuen Anforderungen aufwarten und die Hersteller und Integratoren vor womöglich schwere Aufgaben stellen.
Diese Befürchtungen haben sich nicht bewahrheitet. Die o.g. Ausführungen sind in der heute gültigen Fassung nicht mehr enthalten. Der einzig verbliebene Bezug auf die Robotik ist ein Verweis auf neue Herausforderungen für die Produktsicherheit. Die allseits befürchteten Rechtsanforderungen für die Robotik oder Robotik-spezifische technische Anforderungen im Anhang III sind ausgeblieben.
Allerdings ist das vielleicht noch kein Grund, sich vollkommen entspannt zurückzulehnen. Denn die neuen Anforderungen zur Cybersicherheit und zur künstlichen Intelligenz (KI) dürften auch für die Robotik mehr als relevant sein