Zeit ist Geld. Meistens gilt aber auch: Platz ist Geld. Denn am Aufstellungsort von Industrieroboteranlagen ist aufgrund der baulichen Gegebenheiten oft nicht sehr viel Platz vorhanden. Dadurch reicht der maximale Bewegungsraum des Roboters nicht selten über die Schutzzäune hinaus. Das Anwendungsprogramm wird dabei zunächst so ausgelegt, dass sich die Bewegung der Werkzeuge und Bauteile nur innerhalb der Schutzzäune abspielt.
Muss man aber trotzdem mit einem Crash rechnen? Kann der Schutzzaun einer möglichen Kollision mit dem Roboter standhalten?
Nach der Norm EN ISO 10218-2 wird unterschieden:
- Maximaler Raum: Gesamter Raum, der durch das Robotersystem einschl. Werkzeuge und Bauteile erreicht werden kann
- Eingeschränkter Raum: Teil des maximalen Raums, der durch Schutzeinrichtungen eingeschränkt ist, z.B. durch sichere Hardware-Endschalter, sichere Software-Räume
- Arbeitsraum: Teil des eingeschränkten Raums, bestimmt durch das Anwendungsprogramm
Das Anwenderprogramm gilt nach den aktuellen Vorschriften leider nicht als sicherheitsbewährt. Ein Crash zwischen Robotersystem und Schutzzaun aufgrund eines Hard- oder Softwarefehlers kann nicht ausgeschlossen werden. Was würde z.B. geschehen, wenn sich gerade eine Person in der Nähe eines solchen Crashs aufhalten würde?
Ein Roboterschutzzaun gilt zunächst nur als Zutrittsschutz. Dementsprechend muss der maximale Bewegungsraum des Robotersystems begrenzt werden, wenn er über den Schutzzaun hinausreicht, z.B. durch eine ausreichende Festigkeit des Schutzzauns (z.B. durch mechanische Verstärkungen) oder durch einen eingeschränkten Raum. Der eingeschränkte Raum ist eine Sicherheitsfunktion. Die Maßnahmen zur Umsetzung eines eingeschränkten Raums (z.B. durch sichere Hardware-Endschalter, sichere Software-Räume) müssen unabhängig vom Anwenderprogramm sein.
Nach der bisher geltenden Norm ist es noch möglich anhand einer Risikobeurteilung eine hohe oder geringe Personenexposition zu unterscheiden. Dadurch kann ein eingeschränkter Raum in der Nähe wenig frequentierter Aufenthaltsbereiche, z.B. einfache Fahrwege oder Palettenlager entfallen (Siehe DGUV-Information 209-074). Diese Option wird voraussichtlich in der neuen Draft ISO 10218-2 nicht mehr existieren. Wenn der Bewegungsradius des Roboters einschließlich Werkzeuge und Bauteile durch seinen maximalen Raum über die Schutzeinrichtung hinausragt, werden zukünftig also generell zusätzliche Schutzmaßnahmen vorzusehen sein (siehe Bild). Die neue Norm EN ISO 10218-2 wird voraussichtlich in 2024 veröffentlicht.