Industrieroboteranlagen werden in den meisten Fällen mit Schnittstellen für den automatischen Material- Ein- und Auslauf versehen. Zwangsläufig müssen dabei Öffnungen in den trennenden Schutzeinrichtungen vorgesehen werden. Muss der Konstrukteur aber daran denken, dass die Schnittstellen womöglich von Personen zum regelwidrigen Eingreifen oder Einsteigen in den Gefahrenraum genutzt werden können? Was sagen die aktuellen und künftigen ISO-Normen dazu?
Nach der aktuell gültigen EN ISO 10218-2:2011 gelten für Öffnungen in trennenden Schutzeinrichtungen die Anforderungen nach EN ISO 13857. Danach dürfen schlitzförmige Öffnungen nicht breiter als 180 mm sein, um einen Zugang mit dem ganzen Körper zu verhindern. Beim Eingreifen in derartige Öffnungen dürfen keine Gefahrstellen erreichbar sein. Außerdem müssen trennende Schutzeinrichtungen zum Schutz gegen Überklettern eine Mindesthöhe von 1400 mm aufweisen. Die Höhe der trennenden Schutzeirichtungen muss weiter erhöht werden, wenn durch Übergreifen Gefahrstellen erreicht werden können.
Insoweit weicht EN ISO 10218-2:2012 nicht von EN ISO 13857 ab. Zudem dürfen auch von der Schnittstelle selbst keine Gefahren ausgehen, z.B. durch Scherstellen am Material Ein- und Auslauf.
Mit der Herausgabe des Entwurfs ISO DIS 10218-2 taten sich kurzzeitig mögliche Aufweichungen der o.g. Anforderungen auf. Diese waren angelehnt an die Norm für Stetigförderer EN 619. In dem im April 2024 herausgebrachte Schlussentwurf ISO FDIS 10218-2 waren diese Aufweichungen jedoch wieder entfallen. Somit muss man wohl auch für die noch in 2024 erwartete Endfassung mit denselben Anforderungen wie in der Ausgabe von 2011 rechnen. Das heißt: Es gilt wieder die maximale Schlitzbreite von 180 mm nach EN ISO 13857. Alles was größer ist, muss mit zusätzlichen Schutzeinrichtungen abgesichert werden, z.B. Lichtvorhänge in Verbindung mit Muting-Steuerungen.
Falls die Anforderungen der künftigen Norm ISO 10218-2:2024 aus technischen Gründen nicht anwendbar sind, müssen andere geeignete technische Lösungen gefunden werden basierend auf einer individuellen Risikobeurteilung.