Industrierobotersysteme reichen von kleinen Cobots über mobile Roboter bis zu großen Anlagen, z.B. im Automobilbau. Für alle gelten dieselben gesetzlichen und normativen Anforderungen zur Kennzeichnung. Dies sind z.B. Kennzeichnungen auf dem Typenschild oder Warnhinweise.

Warum ist Kennzeichnung so wichtig? Die Kennzeichnung erlaubt es z.B. dem Instandhaltungspersonal die Maschine genau zu identifizieren und den entsprechenden Dokumenten wie Betriebsanleitung oder Schaltplänen zuzuordnen. Bei Maschinenabnahmen sollte deshalb die korrekte Maschinenkennzeichnung ein Schwerpunkt sein.
Nach Maschinenverordnung müssen alle schriftlichen oder mündlichen Informationen und Warnhinweise in einer Sprache abgefasst werden, die von den Nutzern leicht verstanden werden kann, wie vom jeweiligen Mitgliedstaat festgelegt.
Die Angaben auf dem Typenschild müssen mit denen auf der EU-Konformitätserklärung und der Betriebsanleitung übereinstimmen.
Tabelle 1: Kennzeichnungspflichten für Industrierobotersysteme
| Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (bis 19.01.2027) | Maschinenverordnung EU 2023/1230 (ab 20.01.2027) | EN ISO 10218-2 | EN 60204-1 |
| Firmenname | Name des Herstellers* oder eingetragener Handelsname oder eingetragene Handelsmarke | Geschäftsname des Integrators* | Name oder Firmenzeichen des Lieferanten |
| Vollständige Anschrift des Herstellers* | Postanschrift des Herstellers* | Vollständige Anschrift des Integrators* | |
| Website des Herstellers* und E-Mail-Adresse oder andere digitale Kontaktmöglichkeit | |||
| CE-Kennzeichnung | CE-Kennzeichnung | ||
| EU-Kennnummer der notifizierten Stelle, sofern beteiligt (z.B. EU-Baumusterprüfung) | EU-Kennnummer der notifizierten Stelle, sofern beteiligt (z.B. EU-Baumusterprüfung) | ||
| Baujahr | Baujahr | Baujahr | |
| Baureihe oder Typ | Baureihe oder Typ | Typ der Roboteranwendung (z.B. Roboter-Schweißsystem) | Typbezeichnung oder Modell, wenn anwendbar |
| Bezeichnung der Maschine | Bezeichnung des Modells der Maschine | Roboteranwendungs-Serienname oder Bezeichnung, falls anwendbar | |
| Gegebenenfalls Seriennummer | Chargen- oder Seriennummer, falls vorhanden | Modellnummer oder Referenznummer, falls vorhanden | Seriennummer, wenn anwendbar |
| Elektr. Anschlussdaten und wenn anwendbar hydraulische und pneumatische (Min. und max. pneumat. Druck) | Nennspannung, Anzahl der Außenleiter und Frequenz (bei Wechselstromversorgung) und Volllaststrom für jede Einspeisung | ||
| Anschlagpunkte für Transport und Installation, falls anwendbar | |||
| Nummer der Hauptdokumentation, wenn anwendbar | |||
| Referenzkennzeichen entsprechend der techn. Dokumentation auf den Baugruppen |
*alternativ Bevollmächtigter, sofern vorhanden. Integrator kann als Hersteller bezeichnet werden.
Alle Informationen und Warnhinweise an der Maschine müssen vorzugsweise in Form leicht verständlicher Symbole oder Piktogramme gegeben werden.
Die Kennzeichnung auf der Maschine muss sowohl nach Maschinenverordnung als auch nach EN ISO 10218-2 erkennbar, deutlich lesbar und dauerhaft sein. Dies bezieht sich nach EN 60204-1 auf die vorgesehene Lebensdauer der Maschine.
Leider lassen die oben genannten Vorschriften und Normen eine überprüfbare Auslegung dieser Forderung vermissen. Ob eine Kennzeichnung tatsächlich erkennbar, deutlich lesbar und dauerhaft ist, eignet sich der sogenannte Reibe- oder Wischtest nach EN 60335-1.
Tabelle 2: Reibetest nach EN 60335-1
| Reiben mit Wasser | Reiben der Aufschrift von Hand 15 s mit einem wassergetränkten Stofflappen |
| Reiben mit Benzin | Anschließend Reiben von Hand weitere 15 s mit einem benzingetränkten Stofflappen. Das für die Prüfung zu verwendende Benzin ist das aliphatische Lösungsmittel Hexan. |
| Der Test gilt als bestanden, wenn nach der Prüfung die Kennzeichnung weiterhin klar lesbar ist und die Schilder oder Aufkleber sich nicht abgelöst haben oder sich leicht ablösen lassen. Ferner dürfen sie keine Kräuselung zeigen. | |

